Teilnahmebedingungen „Kino-Gewinnspiele MONSTER MIA“

Veranstalter

Der Veranstalter der Gewinnspiele ist die boesner GmbH & Co KG, Unter der Kirche 4, A-1110 Wien (im Folgenden „boesner“). Bei Fragen oder Beschwerden wendet euch bitte direkt per E-
Mail an marketing@boesner.at.

Gewinn

Alle Teilnehmenden, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, haben die Möglichkeit 2 x 2 Kinogutscheine für den Film "MONSTER MIA" oder 1 Merch-Paket (Newsletter-Gewinnnspiel) oder 1 x 2 Kinogutscheine für den Film „MONSTER MIA", 1 Dopper Trinkflasche, 1 Stundenplan, 1 Kinoplakat und 1 Stickerbogen (Instagram-Gewinnspiel) zu gewinnen.

Gewinnspiel Zeitraum

Die Gewinnspiele starten am 30.09.2026 und endet am 04.10.2026 um 23:59 Uhr („Durchführungszeitraum“).

Teilnahme

Die Teilnahme an den Gewinnspielen erfolgt ausschließlich durch eine Antwort auf unseren Gewinnspiel-Newsletter oder durch einen Kommentar auf dem Instagram-Gewinnspiel-Post innerhalb des o. g. Durchführungszeitraumes. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der User diese allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich an

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter*innen, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger*innen und Beauftragte von boesner, involvierte Agenturen, sowie deren Angehörige. Mit eurer Teilnahme erklärt ihr euch ausdrücklich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt nach Ablauf des Durchführungszeitraumes durch eine Verlosung. Die Teilnahme an der Verlosung setzt gemäß Gewinnspielvorgabe ein boesner Newsletter-Abo voraus. Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden und ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Die Gewinner*innen werden am 05.10.2026 per E-Mail informiert. boesner übernimmt keine Haftung, falls aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen die Gewinnbenachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung verloren geht und/oder nicht bei euch ankommt. Gewinnerinnen müssen innerhalb von 2 Werktagen (ab Gewinnbenachrichtigung) ihre Kontakt- und Adressdaten per Mail übermitteln. Mit der Übermittlung eurer Daten erklärt ihr euch einverstanden, dass diese zum Zwecke der Gewinnzusendung an die betreuende Agentur weitergeleitet werden.

Sollten Gewinner*innen die Annahme des Gewinns in dieser Zeit nicht bestätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Vorgehen eine Ersatzgewinner*in ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.

Sonstiges

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angaben von Gründen auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen. Von diesem Recht wird insbesondere Gebrauch gemacht, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe nicht gewährleistet ist. Der Teilnehmende garantiert, zur Nutzung des geposteten Inhalts berechtigt zu sein. Der Teilnehmende ist für die Zulässigkeit der von ihm geposteten Inhalte unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht, selbst verantwortlich.

Datenschutz

Mit der Teilnahme willigt ihr ein, dass eure übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels gespeichert werden. Dies umfasst die Weitergabe eurer Adressdaten an die beauftragte Agentur, die ausschließlich für den Versand der Gewinne zuständig ist. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Persönliche Daten werden nicht für kommerzielle Zwecke gespeichert. Sämtliche übermittelten Informationen unterliegen den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.

Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme am Gewinnspiel, an der Nutzung des Gewinns oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches vom Veranstalter zu vertreten ist.